Hochwertige Gastronomiegeräte mit Vollgarantie

Das von Ihnen erworbene Produkt ist ab dem Rechnungsdatum / Lieferdatum durch eine Garantie abgedeckt.

Für Deutschland und Österreich gilt entweder

1 Jahr Vollgarantie + 4 Jahre Ersatzteilgarantie,

                                 oder

2 Jahre Vollgarantie + 3 Jahre Ersatzteilgarantie  (siehe Produktbeschreibung).

Für Drittländer gelten 12 Monate Garantie auf die Ersatzteile.

Mein Gerät hat eine Störung. Was soll ich in diesem Fall tun?

1. Laden Sie das Reparaturauftragsformular herunter.

2. Senden Sie dieses ausgefüllt an office@gastinox.at zurück oder per WhatsApp an ‭+43 660 113 4278‬, idealerweise zusammen mit einigen Fotos oder einem Video der Störung.

Bitte beachten Sie

Falls gemäß unserer AGB eine fachgerechte Inbetriebnahme Voraussetzung für die Garantie ist, fügen Sie bitte die Rechnung des Technikers für die Inbetriebnahme bei.

Die folgenden Geräte erfordern eine fachgerechte Inbetriebnahme:

a) Elektrogeräte, die ohne Stecker ausgeliefert wurden, müssen von einem Elektriker installiert werden.

b) Gasgeräte müssen von einem Gastechniker angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

c) Spültechnik-Geräte müssen von einem Fachmann installiert und in Betrieb genommen werden.

Nichteinhaltung der Garantiebedingungen führt zum Erlöschen des Garantie-Anspruches.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Gummiteile, Materialien aus Glas, Schamott, Granit- und Marmorplatten, Dichtungen, Dichtungsmaterial, Keramik sowie alle Teile, die einem betrieblichen Verschleiß unterliegen.

13. GARANTIEBEDINGUNGEN

13.1.         Das von Ihnen erworbene Produkt wird ab dem Rechnungsdatum/Lieferdatum durch eine Vollgarantie von 12 Monaten / 24 Monaten sowie eine Ersatzteilgarantie bis zu einem Gerätealter von 5 Jahren (siehe Produktbeschreibung) abgesichert, wobei sämtliche anfallenden Kosten von uns übernommen werden. Die Übernahme der Reparaturkosten erfolgt ausschließlich für Reparaturen, die innerhalb der Garantiezeit von unserem Unternehmen beauftragt oder schriftlich genehmigt wurden.

13.2.         Vollgarantie betrifft nur Deutschland und Österreich. Für Drittländer gelten 12 Monate Garantie auf die Ersatzteile.

13.3.         Die folgende Geräte benötigen eine fachgemäße Inbetriebnahme:

13.3.1.      Elektrogeräte, die ohne Stecker ausgeliefert wurden, müssen von einem Elektriker installiert werden.

13.3.2.      Spültechnik-Geräte müssen von einem Fachmann installiert und in Betrieb genommen werden.

13.3.3.      Gasgeräte müssen von einem Installateur angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

13.4.         Wenn das Gerät benötigt eine fachgemäße Inbetriebnahme, dann es ist eine Voraussetzung der Garantie, dass die Inbetriebnahme von einem beauftragten Techniker erledigt wird. Die allfälligen Kosten der Inbetriebnahme sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Rechnung des Technikers ist innerhalb des Garantiezeitraums aufzubewahren. Im Reklamationsfall ist dann der schriftliche Nachweis (Rechnung des Technikers) zu erbringen.

13.5.         Sie können Ihren Anspruch auf Gewährleistung durch die Rechnung bewiesen lassen.

13.6.         Im Fall eines Fehlers soll der Auftraggeber seinen Anspruch unverzüglich schriftlich mitteilen; für etwaige Schaden, die durch eine Verzögerung der Anmeldung verursacht wurden, soll der Auftraggeber die Verantwortung tragen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel.

13.7.         Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt.

13.8.         Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

13.9.         Falls während der Reparatur es bewiesen wird, dass der Fehler nicht im Gerät zu finden ist, soll der Auftraggeber für die Reparatur- und Fahrtkosten die Verantwortung tragen. 

13.10.      Die Garantie bezieht sich nicht auf den Verschleiß der Sache, der durch die gewöhnliche Nutzung verursacht wird.

13.11.      Gummiteile, Materialien aus Glas, Schamott, Granit- und Marmorplatten, Dichtungen, Dichtungsmaterial, Keramik und jene Teile, die dem betrieblichen Verschleiß unterliegen sind von der Garantie ausgeschlossen.

13.12.      Weitere Garantiebedingungen für KÜHLANLAGEN (außer Split Klimaanlagen)

13.12.1.    Die Wärmeaustauscher der Kühl- und Tiefkühlgeräte sollen einmal pro Monat durch einen Pinsel und einen Staubsauger gereinigt werden. 

13.12.2.    Die Umgebungstemperatur soll zwischen 10°C und 35°C liegen.

13.12.3.    Bei einer Fehlfunktion der Kühlanlage übernehmen wir keine Haftung für Schäden an gekühlten Waren. Der Auftraggeber hat sich daher selbst um eine entsprechende Versicherung zu kümmern.

13.13.    Weitere Garantiebedingungen für SPLIT KLIMAANLAGEN

13.13.1.    Die Split Klimaanlagen müssen von eine konzessionierte Kältetechnik Firma montiert, angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

13.13.2.    Über die Montagearbeiten muss eine Inbetriebnahmeprotokoll vorhanden sein.

13.14.    Weitere Garantiebedingungen für KOMBIDÄMPFER

13.14.1.    Kombidämpfer müssen mit einem Wasserenthärter zusammen in Betrieb sein und müssen von einem Elektriker installiert werden.

13.15.   Zusätzliche Bedingungen für die Ersatzteilgarantie:

13.15.1.    Ersatzteile können nur gegen Vorlage eines schriftlichen Berichts eines Fachunternehmens bereitgestellt werden, aus dem hervorgeht, welches Teil bzw. welche Teile gemäß der Explosionszeichnung und unter Angabe der genauen Teilenummer benötigt werden.

13.16.   Nichteinhaltung der Garantiebedingungen führt zum Erlöschen des Garantie-Anspruches.

Was muss ich tun, bevor ich den Reparaturauftrag ausfülle?

Bitte beachten Sie, dass die Garantie nur dann die Reparaturkosten abdeckt, wenn ein Fehler oder Mangel am Gerät selbst festgestellt werden kann! Falls das Problem auf externe Ursachen zurückzuführen ist – z. B. eine ausgelöste Sicherung im Stromkasten oder ein fehlerhafter, von Ihnen installierter Stecker –, handelt es sich nicht um einen Garantiefall.

Daher ist es sehr wichtig, vor dem Ausfüllen des Reparaturauftrags eine Selbstkontrolle durchzuführen:

  1. Sicherungskasten prüfen: Überprüfen Sie, ob eine Sicherung ausgelöst wurde bzw. bei Schmelzsicherungen, ob die Hauptsicherung schwarz verfärbt ist. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an Ihren Elektriker.

  2. Starkstromgeräte: Stellen Sie sicher, dass das Gerät auf allen drei Phasen mit Strom versorgt wird.

  3. Thermische Geräte: Kontrollieren Sie, ob das Sicherheitsthermostat ausgelöst wurde. Falls ja, setzen Sie es gemäß der Bedienungsanleitung zurück.

  4. Netzstecker und Kabel: Überprüfen Sie, ob das Netzkabel richtig eingesteckt und unbeschädigt ist.

  5. Gerätebedienung: Stellen Sie sicher, dass das Gerät korrekt bedient wurde (siehe Bedienungsanleitung) und alle relevanten Einstellungen richtig vorgenommen wurden.

  6. Wasser- und Gasgeräte: Falls Ihr Gerät mit Wasser oder Gas betrieben wird, kontrollieren Sie, ob die entsprechenden Anschlüsse offen und funktionsfähig sind.

Falls nach dieser Überprüfung weiterhin ein Problem besteht, füllen Sie bitte den Reparaturauftrag aus und geben Sie dabei eine detaillierte Fehlerbeschreibung an.

Hinweis: Sollten wir feststellen, dass der gemeldete Defekt nicht durch einen Gerätefehler verursacht wurde, behalten wir uns vor, Ihnen die Kosten für die Prüfung oder den Einsatz des Technikers in Rechnung zu stellen.

Warum benötigen Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte eine fachgerechte Inbetriebnahme?

Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte, insbesondere in der Gastronomie, dürfen ausschließlich von qualifizierten Fachkräften wie Elektrikern in Betrieb genommen werden. Dies ist sowohl aus Sicherheitsgründen als auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften notwendig. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Aspekte:

1. Gesetzliche Anforderungen in Österreich

  • Elektrotechnikgesetz (ETG 1992): Dieses Gesetz regelt die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen und Geräten. Es schreibt vor, dass Arbeiten an Starkstromanlagen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Geräte, die mit Starkstrom betrieben werden, dürfen daher ausschließlich von qualifiziertem Personal geprüft und in Betrieb genommen werden.

2. Gesetzliche Anforderungen in Deutschland

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte dürfen nur von befähigten Personen installiert und gewartet werden.
  • DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3): Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Starkstromgeräte- / Steckerlosen Geräte regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen.
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Regelt unter anderem die Anforderungen an elektrische Anlagen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

3. EU-Vorschriften

  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU): Diese Richtlinie schreibt vor, dass Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte von qualifizierten Personen installiert und geprüft werden müssen, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu garantieren.
  • Maschinenrichtlinie (2006/42/EG): Für Maschinen und Geräte in der Gastronomie gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen, die eine fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung durch geschultes Personal erfordern.

4. Gastronomiebereich

In der Gastronomie bestehen besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit, da Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte wie Herde, Backöfen oder Kühlsysteme regelmäßig und intensiv genutzt werden. Eine fachgerechte Inbetriebnahme durch einen Elektriker ist notwendig, um:

  • Elektrische Unfälle (z. B. Kurzschlüsse oder Brände) zu vermeiden,
  • Die Gewährleistung der Betriebshaftpflichtversicherung sicherzustellen,
  • Die Einhaltung von Garantie- und Wartungsvorschriften des Herstellers zu gewährleisten.

Fazit

Die fachgerechte Inbetriebnahme von Starkstromgeräten- / Steckerlosen Geräten durch einen zertifizierten Elektriker ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine essenzielle Sicherheitsmaßnahme. Sie schützt sowohl Ihre Mitarbeiter und Gäste als auch Ihr Unternehmen vor potenziellen Risiken. Zudem kann die Nichtbeachtung dazu führen, dass Garantie- und Versicherungsansprüche erlöschen.

Wir empfehlen daher, stets einen Fachmann mit der Inbetriebnahme zu beauftragen und die entsprechende Dokumentation sorgfältig aufzubewahren.

Warum benötigen Gasgeräte eine fachgerechte Inbetriebnahme?

Gasgeräte müssen immer von qualifizierten Fachkräften in Betrieb genommen werden. Dies ist notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und den einwandfreien Betrieb der Geräte sicherzustellen. Nachfolgend die wichtigsten Aspekte:

1. Gesetzliche Anforderungen in Österreich

  • Österreichisches Gaswirtschaftsgesetz (GWG): Dieses Gesetz regelt den sicheren Betrieb von Gasanlagen. Arbeiten an Gasgeräten, insbesondere deren Installation und Inbetriebnahme, dürfen nur von konzessionierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Arbeitgeber müssen für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. In der Gastronomie bedeutet dies, dass Gasgeräte ausschließlich von qualifizierten Personen geprüft und in Betrieb genommen werden dürfen.

2. Gesetzliche Anforderungen in Deutschland

  • Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2018): Die TRGI legt fest, dass die Installation und Inbetriebnahme von Gasgeräten nur von Fachkräften mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf. Dies dient der Sicherheit und dem Schutz vor Gasunfällen.
  • Energieeinsparverordnung (EnEV) / Gebäudeenergiegesetz (GEG): Gasbetriebene Geräte müssen nach den geltenden Effizienzvorgaben installiert und betrieben werden, um Energieeinsparungen und Umweltauflagen einzuhalten.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung fordert eine regelmäßige Prüfung und Wartung von Gasgeräten, insbesondere in gewerblichen Bereichen wie Gastronomie und Hotellerie.
  • DVGW-Arbeitsblätter G 600 & G 626: Diese Vorschriften regeln die fachgerechte Installation, Prüfung und Wartung von Gasgeräten und -leitungen in Deutschland.

3. EU-Vorschriften

  • Gasgeräterichtlinie (EU 2016/426): Diese Vorschrift legt fest, dass Gasgeräte von qualifizierten Fachkräften installiert und in Betrieb genommen werden müssen, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu garantieren.
  • Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU): Bei Geräten, die unter Druck stehen, gelten strenge Anforderungen an die Installation und den Betrieb, um Sicherheitsrisiken wie Gaslecks oder Explosionen zu vermeiden.

4. Spezielle Anforderungen in der Gastronomie

In der Gastronomie sind Gasgeräte wie Herde, Öfen oder Grillgeräte häufig im Dauereinsatz. Eine fachgerechte Inbetriebnahme ist essenziell, um:

  • Gaslecks und potenzielle Explosionsgefahren zu vermeiden,
  • den sicheren Betrieb und die Einhaltung von Brandschutzvorschriften zu gewährleisten,
  • die Gültigkeit von Garantie- und Wartungsvorschriften des Herstellers sicherzustellen,
  • die Betriebshaftpflichtversicherung nicht zu gefährden.

5. Vorteile der fachgerechten Inbetriebnahme

  • Sicherer Betrieb: Gasgeräte werden korrekt installiert, geprüft und auf Dichtheit getestet.
  • Effizienz: Fachkräfte optimieren die Geräte für einen sparsamen und umweltfreundlichen Betrieb.
  • Dokumentation: Eine fachgerechte Inbetriebnahme wird protokolliert, was im Schadensfall oder bei Garantieansprüchen von Vorteil ist.

Fazit

Die fachgerechte Inbetriebnahme von Gasgeräten durch einen konzessionierten Fachbetrieb ist eine unerlässliche Sicherheitsmaßnahme und gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Gäste vor potenziellen Gefahren und sorgt dafür, dass Ihre Geräte zuverlässig und effizient arbeiten.

Wir empfehlen Ihnen, die Installation und Inbetriebnahme Ihrer Gasgeräte stets von einem Fachmann durchführen zu lassen und die entsprechenden Nachweise sorgfältig aufzubewahren.

Warum benötigen Spültechnik-Geräte eine fachgerechte Inbetriebnahme?

Spültechnik-Geräte, wie Spülmaschinen und -systeme in der Gastronomie, müssen korrekt installiert und in Betrieb genommen werden, um ihre optimale Leistung zu gewährleisten, Sicherheitsrisiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Hier sind die wichtigsten Gründe im Detail:

1. Gesetzliche Anforderungen in Österreich

  • Österreichisches Elektrotechnikgesetz (ETG 1992): Für Geräte, die mit Strom und/oder Wasser arbeiten, müssen die Installation und Inbetriebnahme durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen. Dies dient der Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Einhaltung technischer Normen.
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Arbeitgeber müssen für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. Die Installation und Inbetriebnahme von Spültechnik-Geräten dürfen nur von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um das Risiko elektrischer und mechanischer Gefahren zu vermeiden.

2. Gesetzliche Anforderungen in Deutschland

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung schreibt vor, dass Arbeitsmittel, insbesondere gewerblich genutzte Maschinen wie Spültechnik-Geräte, regelmäßig geprüft und sicher betrieben werden müssen. Die fachgerechte Inbetriebnahme durch eine qualifizierte Fachkraft ist essenziell, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201): Diese Vorschriften legen fest, dass elektrische und wasserführende Anlagen regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen.
  • VDE-Bestimmungen (VDE 0100 und VDE 0701/0702): Diese Normen regeln die Installation elektrischer Geräte und verpflichten dazu, dass Spültechnik-Geräte durch Fachkräfte angeschlossen und geprüft werden müssen, um Stromschläge und Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023): In Deutschland gelten für gewerbliche Spültechnik-Geräte strenge Hygieneanforderungen. Die Installation muss den Vorschriften der DIN 18869 und DIN EN 1717 entsprechen, um Rückverkeimung und Kontamination des Trinkwassers zu verhindern.

3. EU-Vorschriften

  • Maschinenrichtlinie (2006/42/EG): Diese Richtlinie legt fest, dass Spültechnik-Geräte sicher und nach bestimmten Standards installiert werden müssen, um Gefährdungen für Personen zu vermeiden.
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU): Diese EU-Richtlinie regelt die Installation elektrischer Geräte und stellt sicher, dass Spültechnik-Systeme durch Fachkräfte korrekt angeschlossen werden, um Gefährdungen durch Stromschläge oder Kurzschlüsse zu verhindern.

4. Spezielle Anforderungen in der Gastronomie

In der Gastronomie werden Spültechnik-Geräte wie gewerbliche Spülmaschinen oder -anlagen in einem hochfrequentierten Umfeld eingesetzt. Eine fachgerechte Inbetriebnahme ist aus folgenden Gründen unerlässlich:

  • Sicherheit: Die ordnungsgemäße Installation schützt vor möglichen Gefahren wie elektrischen Unfällen, Wasserschäden oder Lecks.
  • Einhaltung von Hygienevorschriften: Eine fehlerhafte Installation kann dazu führen, dass das Gerät nicht korrekt funktioniert, was zu Hygienemängeln führen könnte – ein kritischer Punkt in der Gastronomie.
  • Optimale Leistung: Nur durch eine fachgerechte Inbetriebnahme wird sichergestellt, dass das Gerät effizient arbeitet, Energie spart und eine lange Lebensdauer hat.
  • Gewährleistung und Garantie: Viele Hersteller setzen die fachgerechte Inbetriebnahme durch einen zertifizierten Techniker als Voraussetzung für die Gewährleistung und Garantie des Geräts voraus.

Fazit

Die fachgerechte Inbetriebnahme von Spültechnik-Geräten ist entscheidend für die Sicherheit, Effizienz und Langlebigkeit der Geräte. Sie ist nicht nur eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Um einen störungsfreien Betrieb und die Einhaltung von Hygiene- sowie Garantieanforderungen zu gewährleisten, empfehlen wir, die Installation durch qualifizierte Fachkräfte durchführen zu lassen und die entsprechenden Nachweise aufzubewahren.

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Hochwertige Gastronomiegeräte mit Vollgarantie

Das von Ihnen erworbene Produkt ist ab dem Rechnungsdatum / Lieferdatum durch eine Garantie abgedeckt.

Für Deutschland und Österreich gilt entweder 1 Jahr Vollgarantie + 4 Jahre Ersatzteilgarantie

oder

2 Jahre Vollgarantie + 3 Jahre Ersatzteilgarantie (siehe Produktbeschreibung).

Für Drittländer gelten 12 Monate Garantie auf die Ersatzteile.

Mein Gerät hat eine Störung. Was soll ich in diesem Fall tun?

1. Laden Sie das Reparaturauftragsformular herunter.

2. Senden Sie dieses ausgefüllt an office@gastinox.at zurück oder per WhatsApp an ‭+43 660 113 4278‬, idealerweise zusammen mit einigen Fotos oder einem Video der Störung.

Bitte beachten Sie

Falls gemäß unserer AGB eine fachgerechte Inbetriebnahme Voraussetzung für die Garantie ist, fügen Sie bitte die Rechnung des Technikers für die Inbetriebnahme bei.

Die folgenden Geräte erfordern eine fachgerechte Inbetriebnahme:

a) Elektrogeräte, die ohne Stecker ausgeliefert wurden, müssen von einem Elektriker installiert werden.

b) Gasgeräte müssen von einem Gastechniker angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

c) Spültechnik-Geräte müssen von einem Fachmann installiert und in Betrieb genommen werden.

Nichteinhaltung der Garantiebedingungen führt zum Erlöschen des Garantie-Anspruches.

Von der Garantie ausgeschlossen sind Gummiteile, Materialien aus Glas, Schamott, Granit- und Marmorplatten, Dichtungen, Dichtungsmaterial, Keramik sowie alle Teile, die einem betrieblichen Verschleiß unterliegen.

13. GARANTIEBEDINGUNGEN

13.1.         Das von Ihnen erworbene Produkt wird ab dem Rechnungsdatum/Lieferdatum durch eine Vollgarantie von 12 Monaten / 24 Monaten sowie eine Ersatzteilgarantie bis zu einem Gerätealter von 5 Jahren (siehe Produktbeschreibung) abgesichert, wobei sämtliche anfallenden Kosten von uns übernommen werden. Die Übernahme der Reparaturkosten erfolgt ausschließlich für Reparaturen, die innerhalb der Garantiezeit von unserem Unternehmen beauftragt oder schriftlich genehmigt wurden.

13.2.         Vollgarantie betrifft nur Deutschland und Österreich. Für Drittländer gelten 12 Monate Garantie auf die Ersatzteile.

13.3.         Die folgende Geräte benötigen eine fachgemäße Inbetriebnahme:

13.3.1.      Elektrogeräte, die ohne Stecker ausgeliefert wurden, müssen von einem Elektriker installiert werden.

13.3.2.      Spültechnik-Geräte müssen von einem Fachmann installiert und in Betrieb genommen werden.

13.3.3.      Gasgeräte müssen von einem Installateur angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

13.4.         Wenn das Gerät benötigt eine fachgemäße Inbetriebnahme, dann es ist eine Voraussetzung der Garantie, dass die Inbetriebnahme von einem beauftragten Techniker erledigt wird. Die allfälligen Kosten der Inbetriebnahme sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Rechnung des Technikers ist innerhalb des Garantiezeitraums aufzubewahren. Im Reklamationsfall ist dann der schriftliche Nachweis (Rechnung des Technikers) zu erbringen.

13.5.         Sie können Ihren Anspruch auf Gewährleistung durch die Rechnung bewiesen lassen.

13.6.         Im Fall eines Fehlers soll der Auftraggeber seinen Anspruch unverzüglich schriftlich mitteilen; für etwaige Schaden, die durch eine Verzögerung der Anmeldung verursacht wurden, soll der Auftraggeber die Verantwortung tragen. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel.

13.7.         Bei berechtigten Beanstandungen sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt.

13.8.         Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, so ist der Auftraggeber nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

13.9.         Falls während der Reparatur es bewiesen wird, dass der Fehler nicht im Gerät zu finden ist, soll der Auftraggeber für die Reparatur- und Fahrtkosten die Verantwortung tragen. 

13.10.      Die Garantie bezieht sich nicht auf den Verschleiß der Sache, der durch die gewöhnliche Nutzung verursacht wird.

13.11.      Gummiteile, Materialien aus Glas, Schamott, Granit- und Marmorplatten, Dichtungen, Dichtungsmaterial, Keramik und jene Teile, die dem betrieblichen Verschleiß unterliegen sind von der Garantie ausgeschlossen.

13.12.      Weitere Garantiebedingungen für KÜHLANLAGEN (außer Split Klimaanlagen)

13.12.1.    Die Wärmeaustauscher der Kühl- und Tiefkühlgeräte sollen einmal pro Monat durch einen Pinsel und einen Staubsauger gereinigt werden. 

13.12.2.    Die Umgebungstemperatur soll zwischen 10°C und 35°C liegen.

13.12.3.    Bei einer Fehlfunktion der Kühlanlage übernehmen wir keine Haftung für Schäden an gekühlten Waren. Der Auftraggeber hat sich daher selbst um eine entsprechende Versicherung zu kümmern.

13.13.    Weitere Garantiebedingungen für SPLIT KLIMAANLAGEN

13.13.1.    Die Split Klimaanlagen müssen von eine konzessionierte Kältetechnik Firma montiert, angeschlossen und in Betrieb genommen werden.

13.13.2.    Über die Montagearbeiten muss eine Inbetriebnahmeprotokoll vorhanden sein.

13.14.    Weitere Garantiebedingungen für KOMBIDÄMPFER

13.14.1.    Kombidämpfer müssen mit einem Wasserenthärter zusammen in Betrieb sein und müssen von einem Elektriker installiert werden.

13.15.   Zusätzliche Bedingungen für die Ersatzteilgarantie:

13.15.1.    Ersatzteile können nur gegen Vorlage eines schriftlichen Berichts eines Fachunternehmens bereitgestellt werden, aus dem hervorgeht, welches Teil bzw. welche Teile gemäß der Explosionszeichnung und unter Angabe der genauen Teilenummer benötigt werden.

13.16.   Nichteinhaltung der Garantiebedingungen führt zum Erlöschen des Garantie-Anspruches.

Warum benötigen Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte eine fachgerechte Inbetriebnahme?

Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte, insbesondere in der Gastronomie, dürfen ausschließlich von qualifizierten Fachkräften wie Elektrikern in Betrieb genommen werden. Dies ist sowohl aus Sicherheitsgründen als auch zur Einhaltung gesetzlicher Vorschriften notwendig. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Aspekte:

1. Gesetzliche Anforderungen in Österreich

  • Elektrotechnikgesetz (ETG 1992): Dieses Gesetz regelt die Errichtung und den Betrieb von elektrischen Anlagen und Geräten. Es schreibt vor, dass Arbeiten an Starkstromanlagen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden dürfen, um die Sicherheit zu gewährleisten.
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Arbeitgeber sind verpflichtet, sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Geräte, die mit Starkstrom betrieben werden, dürfen daher ausschließlich von qualifiziertem Personal geprüft und in Betrieb genommen werden.

2. Gesetzliche Anforderungen in Deutschland

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung schreibt vor, dass elektrische Betriebsmittel regelmäßig geprüft werden müssen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte dürfen nur von befähigten Personen installiert und gewartet werden.
  • DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3): Diese Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) regelt die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel. Unternehmen sind verpflichtet, ihre Starkstromgeräte- / Steckerlosen Geräte regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen.
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Regelt unter anderem die Anforderungen an elektrische Anlagen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten.

3. EU-Vorschriften

  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU): Diese Richtlinie schreibt vor, dass Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte von qualifizierten Personen installiert und geprüft werden müssen, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu garantieren.
  • Maschinenrichtlinie (2006/42/EG): Für Maschinen und Geräte in der Gastronomie gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen, die eine fachgerechte Installation und regelmäßige Wartung durch geschultes Personal erfordern.

4. Gastronomiebereich

In der Gastronomie bestehen besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit, da Starkstromgeräte- / Steckerlose Geräte wie Herde, Backöfen oder Kühlsysteme regelmäßig und intensiv genutzt werden. Eine fachgerechte Inbetriebnahme durch einen Elektriker ist notwendig, um:

  • Elektrische Unfälle (z. B. Kurzschlüsse oder Brände) zu vermeiden,
  • Die Gewährleistung der Betriebshaftpflichtversicherung sicherzustellen,
  • Die Einhaltung von Garantie- und Wartungsvorschriften des Herstellers zu gewährleisten.

Fazit

Die fachgerechte Inbetriebnahme von Starkstromgeräten- / Steckerlosen Geräten durch einen zertifizierten Elektriker ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine essenzielle Sicherheitsmaßnahme. Sie schützt sowohl Ihre Mitarbeiter und Gäste als auch Ihr Unternehmen vor potenziellen Risiken. Zudem kann die Nichtbeachtung dazu führen, dass Garantie- und Versicherungsansprüche erlöschen.

Wir empfehlen daher, stets einen Fachmann mit der Inbetriebnahme zu beauftragen und die entsprechende Dokumentation sorgfältig aufzubewahren.

Warum benötigen Gasgeräte eine fachgerechte Inbetriebnahme?

Gasgeräte müssen immer von qualifizierten Fachkräften in Betrieb genommen werden. Dies ist notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und den einwandfreien Betrieb der Geräte sicherzustellen. Nachfolgend die wichtigsten Aspekte:

1. Gesetzliche Anforderungen in Österreich

  • Österreichisches Gaswirtschaftsgesetz (GWG): Dieses Gesetz regelt den sicheren Betrieb von Gasanlagen. Arbeiten an Gasgeräten, insbesondere deren Installation und Inbetriebnahme, dürfen nur von konzessionierten Fachbetrieben durchgeführt werden.
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Arbeitgeber müssen für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. In der Gastronomie bedeutet dies, dass Gasgeräte ausschließlich von qualifizierten Personen geprüft und in Betrieb genommen werden dürfen.

2. Gesetzliche Anforderungen in Deutschland

  • Technische Regeln für Gasinstallationen (TRGI 2018): Die TRGI legt fest, dass die Installation und Inbetriebnahme von Gasgeräten nur von Fachkräften mit entsprechender Qualifikation durchgeführt werden darf. Dies dient der Sicherheit und dem Schutz vor Gasunfällen.
  • Energieeinsparverordnung (EnEV) / Gebäudeenergiegesetz (GEG): Gasbetriebene Geräte müssen nach den geltenden Effizienzvorgaben installiert und betrieben werden, um Energieeinsparungen und Umweltauflagen einzuhalten.
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung fordert eine regelmäßige Prüfung und Wartung von Gasgeräten, insbesondere in gewerblichen Bereichen wie Gastronomie und Hotellerie.
  • DVGW-Arbeitsblätter G 600 & G 626: Diese Vorschriften regeln die fachgerechte Installation, Prüfung und Wartung von Gasgeräten und -leitungen in Deutschland.

3. EU-Vorschriften

  • Gasgeräterichtlinie (EU 2016/426): Diese Vorschrift legt fest, dass Gasgeräte von qualifizierten Fachkräften installiert und in Betrieb genommen werden müssen, um die Einhaltung der Sicherheitsanforderungen zu garantieren.
  • Druckgeräterichtlinie (2014/68/EU): Bei Geräten, die unter Druck stehen, gelten strenge Anforderungen an die Installation und den Betrieb, um Sicherheitsrisiken wie Gaslecks oder Explosionen zu vermeiden.

4. Spezielle Anforderungen in der Gastronomie

In der Gastronomie sind Gasgeräte wie Herde, Öfen oder Grillgeräte häufig im Dauereinsatz. Eine fachgerechte Inbetriebnahme ist essenziell, um:

  • Gaslecks und potenzielle Explosionsgefahren zu vermeiden,
  • den sicheren Betrieb und die Einhaltung von Brandschutzvorschriften zu gewährleisten,
  • die Gültigkeit von Garantie- und Wartungsvorschriften des Herstellers sicherzustellen,
  • die Betriebshaftpflichtversicherung nicht zu gefährden.

5. Vorteile der fachgerechten Inbetriebnahme

  • Sicherer Betrieb: Gasgeräte werden korrekt installiert, geprüft und auf Dichtheit getestet.
  • Effizienz: Fachkräfte optimieren die Geräte für einen sparsamen und umweltfreundlichen Betrieb.
  • Dokumentation: Eine fachgerechte Inbetriebnahme wird protokolliert, was im Schadensfall oder bei Garantieansprüchen von Vorteil ist.

Fazit

Die fachgerechte Inbetriebnahme von Gasgeräten durch einen konzessionierten Fachbetrieb ist eine unerlässliche Sicherheitsmaßnahme und gesetzlich vorgeschrieben. Sie schützt Ihr Unternehmen, Ihre Mitarbeiter und Ihre Gäste vor potenziellen Gefahren und sorgt dafür, dass Ihre Geräte zuverlässig und effizient arbeiten.

Wir empfehlen Ihnen, die Installation und Inbetriebnahme Ihrer Gasgeräte stets von einem Fachmann durchführen zu lassen und die entsprechenden Nachweise sorgfältig aufzubewahren.

Warum benötigen Spültechnik-Geräte eine fachgerechte Inbetriebnahme?

Spültechnik-Geräte, wie Spülmaschinen und -systeme in der Gastronomie, müssen korrekt installiert und in Betrieb genommen werden, um ihre optimale Leistung zu gewährleisten, Sicherheitsrisiken zu minimieren und gesetzliche Anforderungen zu erfüllen. Hier sind die wichtigsten Gründe im Detail:

1. Gesetzliche Anforderungen in Österreich

  • Österreichisches Elektrotechnikgesetz (ETG 1992): Für Geräte, die mit Strom und/oder Wasser arbeiten, müssen die Installation und Inbetriebnahme durch qualifizierte Fachkräfte erfolgen. Dies dient der Gewährleistung der Betriebssicherheit und der Einhaltung technischer Normen.
  • ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG): Arbeitgeber müssen für sichere Arbeitsbedingungen sorgen. Die Installation und Inbetriebnahme von Spültechnik-Geräten dürfen nur von qualifizierten Fachkräften durchgeführt werden, um das Risiko elektrischer und mechanischer Gefahren zu vermeiden.

2. Gesetzliche Anforderungen in Deutschland

  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Diese Verordnung schreibt vor, dass Arbeitsmittel, insbesondere gewerblich genutzte Maschinen wie Spültechnik-Geräte, regelmäßig geprüft und sicher betrieben werden müssen. Die fachgerechte Inbetriebnahme durch eine qualifizierte Fachkraft ist essenziell, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten.
  • Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS 1201): Diese Vorschriften legen fest, dass elektrische und wasserführende Anlagen regelmäßig gewartet und auf ihre Sicherheit überprüft werden müssen.
  • VDE-Bestimmungen (VDE 0100 und VDE 0701/0702): Diese Normen regeln die Installation elektrischer Geräte und verpflichten dazu, dass Spültechnik-Geräte durch Fachkräfte angeschlossen und geprüft werden müssen, um Stromschläge und Kurzschlüsse zu vermeiden.
  • Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023): In Deutschland gelten für gewerbliche Spültechnik-Geräte strenge Hygieneanforderungen. Die Installation muss den Vorschriften der DIN 18869 und DIN EN 1717 entsprechen, um Rückverkeimung und Kontamination des Trinkwassers zu verhindern.

3. EU-Vorschriften

  • Maschinenrichtlinie (2006/42/EG): Diese Richtlinie legt fest, dass Spültechnik-Geräte sicher und nach bestimmten Standards installiert werden müssen, um Gefährdungen für Personen zu vermeiden.
  • Niederspannungsrichtlinie (2014/35/EU): Diese EU-Richtlinie regelt die Installation elektrischer Geräte und stellt sicher, dass Spültechnik-Systeme durch Fachkräfte korrekt angeschlossen werden, um Gefährdungen durch Stromschläge oder Kurzschlüsse zu verhindern.

4. Spezielle Anforderungen in der Gastronomie

In der Gastronomie werden Spültechnik-Geräte wie gewerbliche Spülmaschinen oder -anlagen in einem hochfrequentierten Umfeld eingesetzt. Eine fachgerechte Inbetriebnahme ist aus folgenden Gründen unerlässlich:

  • Sicherheit: Die ordnungsgemäße Installation schützt vor möglichen Gefahren wie elektrischen Unfällen, Wasserschäden oder Lecks.
  • Einhaltung von Hygienevorschriften: Eine fehlerhafte Installation kann dazu führen, dass das Gerät nicht korrekt funktioniert, was zu Hygienemängeln führen könnte – ein kritischer Punkt in der Gastronomie.
  • Optimale Leistung: Nur durch eine fachgerechte Inbetriebnahme wird sichergestellt, dass das Gerät effizient arbeitet, Energie spart und eine lange Lebensdauer hat.
  • Gewährleistung und Garantie: Viele Hersteller setzen die fachgerechte Inbetriebnahme durch einen zertifizierten Techniker als Voraussetzung für die Gewährleistung und Garantie des Geräts voraus.

Fazit

Die fachgerechte Inbetriebnahme von Spültechnik-Geräten ist entscheidend für die Sicherheit, Effizienz und Langlebigkeit der Geräte. Sie ist nicht nur eine wichtige Sicherheitsmaßnahme, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben. Um einen störungsfreien Betrieb und die Einhaltung von Hygiene- sowie Garantieanforderungen zu gewährleisten, empfehlen wir, die Installation durch qualifizierte Fachkräfte durchführen zu lassen und die entsprechenden Nachweise aufzubewahren.

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