Versandkostenfreie Lieferung nach Österreich und Deutschland
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Ab 75 € netto liefern wir versandkostenfrei, darunter berechnen wir faire Versandkosten. Transparente Preise, schnelle Lieferung und zuverlässige Abwicklung – ohne versteckte Kosten.
Lieferkosten:
Österreich und Deutschland: Versandkostenfrei ab 75 € netto Bestellwert. Unter 75 € netto werden 8,90 € Versandkosten verrechnet.
Polen: 50,00 EUR exkl. Mwst.
Slowakei, Slowenien, Ungarn: 85,00 EUR exkl. Mwst.
Lieferungen nach andere Länder: auf Anfrage
Lieferzeit:
Die Lieferzeit in der Regel 1 bis 15 Werktage. Die voraussichtliche Lieferzeit sowie ggf. bestehende Beschränkungen zur Lieferung finden sich in der jeweiligen Artikelbeschreibung.
Weitere Informationen:
Wir liefern frei Bordsteinkante.
Eine direkte Lieferung auf eine Insel ist nicht möglich, wir liefern kostenlos bis zur letzten Festlandstation.
Eine direkte Lieferung auf eine Bergstation ist auch nicht möglich, wir liefern kostenlos bis zur Talstation.
Je nach Größe und Gewicht versenden wir unsere Produkte mit einer Spedition oder einem Paketdienst.
Warenannahme:
Bitte prüfen Sie die Ware bei Anlieferung gemeinsam mit dem Fahrer/Spediteur und vermerken Sie sichtbare Schäden sofort auf dem Frachtbrief bzw. auf dem Scanner des Fahrers. Erfolgt keine Eintragung, gilt die Ware gemäß (AT: § 429 UGB / DE: § 438 Abs. 1 HGB) als äußerlich unbeschädigt übernommen, sodass eine spätere Reklamation sichtbarer Schäden regelmäßig ausgeschlossen ist.
Unternehmer (z. B. AT: § 1 KSchG / DE: § 14 BGB) müssen Transportschäden und Mängel gemäß den gesetzlichen Rügepflichten (AT: § 377 UGB / DE: § 377 HGB) unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden, schriftlich melden.
Verdeckte Schäden – auch an der Verpackung – sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt schriftlich anzuzeigen und mit aussagekräftigen Fotos von Ware und Verpackung zu dokumentieren. Bei verdeckten Transportschäden muss der Käufer nachweisen, dass die Verpackung bei Übergabe äußerlich unversehrt war (AT: § 429 Abs. 3 UGB / DE: § 438 Abs. 3 HGB).
Nicht oder verspätet gemeldete Schäden sind von Ersatzansprüchen ausgeschlossen.